Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit hier heruntergeladen werden.
1. Allgemeines – Was regeln diese Geschäftsbedingungen?
1.1 Joyn ist ein personalisierter Online-Dienst zum Streamen von Bewegtbild (z.B. ) Filme, Serien oder Video-Clips und Audioinhalten (im Folgenden „Inhalte“), der über die Joyn Apps sowie über die Joyn Website genutzt werden kann (im Folgenden „Joyn“). Anbieterin von Joyn ist die Seven.One Entertainment Group Schweiz AG, Limmatstrasse 275, 8005 Zürich (im Folgenden „SOE“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung von Joyn enthalten die grundlegenden Regeln für das Nutzungsverhältnis zwischen SOE als Anbieterin und den Joyn-Nutzern (im Folgenden „User“). Sie gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Services, die SOE dem User auf Grundlage des Nutzungsverhältnisses durch Joyn zur Verfügung gestellt hat (im Folgenden gemeinsam als „Joyn-Dienste“ bezeichnet).
1.3 Für bestimmte Joyn-Dienste gelten möglicherweise zusätzliche oder abweichende Bedingungen (im Folgenden „Besondere Bedingungen“), auf die SOE den User ggf. rechtzeitig hinweisen wird. Im Fall von Widersprüchen gehen Besondere Bedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Folgenden werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige Besondere Bedingungen zusammen auch als „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet.
1.4 Die Joyn Apps und die Joyn-Dienste können über App-Stores für verschiedene Plattformen heruntergeladen bzw. erworben werden (z. B. Apple App Store oder Google Play oder Amazon Appstore). Für die Nutzung der jeweiligen App-Stores gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Betreiber. Der Kauf von Joyn-Diensten, die gegen Zahlung eines Geldbetrages (im Folgenden die „entgeltpflichtigen Joyn-Dienste”) innerhalb der Joyn Apps im jeweiligen App Store (z.B. Apple App Store oder Google Play oder Amazon Appstore) (im Folgenden “In-App-Kauf”) erworben werden, unterliegt den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkäufers (z. B. Apple Distribution International oder Google Commerce Ltd.).
1.5 Der Erwerb von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten über dritte Plattformbetreiber (im Folgenden “Drittanbieter” genannt), beispielsweise als Zubuchoption oder im Paket mit anderen Produkten / Diensten eines Drittanbieters, unterliegt den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters und erfordert einen Vertrag zwischen User und Drittanbieter (im Folgenden “Drittanbietervertrag”). Für die Nutzung der entgeltpflichtigen Joyn-Dienste im Falle eines Drittanbietervertrags muss der User sich zusätzlich für einen Joyn-Account registrieren, für den ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie dargelegt gelten.
2. Nutzungsumfang
2.1 Die Joyn-Dienste ermöglichen dem User den Abruf von ausgewählten Inhalten per Streaming oder Live-Streaming. Die Auswahl der verfügbaren Inhalte kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Einzelne Joyn-Dienste ermöglichen dem User begleitend zu den Inhalten interaktive Funktionen wie bspw. Fragen beantworten, Kommentare schreiben, Bewertungen abgeben oder an Abstimmungen und kostenlosen Gewinnspielen teilnehmen (“Interaktionen”). SOE ist dazu berechtigt, die Auswahl der abrufbaren Inhalte und Interaktionen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen in einer für den User zumutbaren Weise auch kurzfristig anzupassen. Die Joyn-Dienste können unentgeltlich oder entgeltpflichtig bereitgestellt werden. Entgeltpflichtige Joyn-Dienste sind entsprechend gekennzeichnet; derzeit entgeltpflichtig bereitgestellt wird das Joyn Paket. Entgeltpflichtige Joyn-Dienste, die auf Grundlage eines Drittanbietervertrags erworben werden, können in der Leistungsbeschreibung bzw. im Nutzungsumfang abweichen von den entgeltlichen Joyn-Diensten, die vom User über SOE als Anbieter erworben werden.
2.2 Zur Nutzung der personalisierten Funktionalitäten (z. B. Watchlist, Inhaltsempfehlungen, Interaktionen) sowie entgeltpflichtiger Joyn-Dienste muss der User bei seinem Joyn-Account angemeldet sein. Einzelheiten bzgl. des geschuldeten Funktions- und Leistungsumfangs der bereitgestellten Joyn-Dienste ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Joyn Website und in den Joyn Apps in der zum Bestellzeitpunkt gültigen Fassung. Der Zugang zum Joyn-Account erfolgt über den zentralen Anmeldeservice 7Pass (www.7pass.de), siehe hierzu Ziff. 3.
2.3 Unentgeltlich bereitgestellte Joyn-Dienste sind werbefinanziert. Insofern behält sich SOE vor, vor und während des Streamings von Inhalten personalisierte Werbung (z. B. Werbeclips von Werbepartnern) für eigene Angebote und Angebote von Dritten anzuzeigen (weitere Infos: siehe Datenschutzerklärung https://www.joyn.ch/datenschutz)). Werbefinanzierte Inhalte können auch für User eines entgeltpflichtigen Joyn-Dienstes abrufbar sein.
2.4 User, die Joyn mit ihrem Joyn-Account nutzen, erhalten von SOE spezielle, zu ihren individuellen Nutzungsgewohnheiten passende Funktionen, Informationen und Angebote aus dem Angebot von Joyn, z. B. Inhaltsempfehlungen und exklusive Sonderangebote, die sich an den Sehgewohnheiten und thematischen Interessen des Users orientieren (im Folgenden "personalisierte Joyn-Funktionalitäten”) sowie den personalisierten Joyn Newsletter für User (siehe zum Newsletter unter Ziffer 6.2). Zudem werden die Nutzungsgewohnheiten verwendet, um Joyn kontinuierlich besser an die Bedürfnisse und Interessen der User anzupassen. In der Datenschutzerklärung (https://www.joyn.ch/datenschutz) finden sich weitere Informationen, welche Daten hierzu verwendet werden.
2.5 Die Qualität des Streamings hängt von der Verfügbarkeit und Anbindung des Users an das Internet ab. Aus technischen und rechtlichen Gründen kann die Qualität der Joyn-Dienste (z. B. Videoqualität) an bestimmten Standorten und auf bestimmten Endgeräten geringer sein. Die Ladezeit der Inhalte vor dem Start der Wiedergabe ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Aufenthaltsort und Geschwindigkeit des verwendeten Internetanschlusses, der verwendeten technischen Umgebung und der Qualität des Inhaltes.
2.6 SOE behält sich vor, einzelne Joyn-Dienste aus technischen oder rechtlichen Gründen nur in bestimmten Ländern und/oder Regionen zur Verfügung zu stellen. Soweit SOE hierzu technische Massnahmen einsetzt (z. B. Geolokalisierung anhand der IP-Adresse des genutzten Internetanschlusses), darf der User diese nicht umgehen oder stören.
2.7 Dem User wird ein einfaches, zeitlich beschränktes, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den Joyn-Diensten (insbesondere Inhalten) eingeräumt, soweit dies für die bestimmungsgemässe, normale Nutzung des jeweiligen Joyn-Dienstes erforderlich ist. Die Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur räumlich beschränkt auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein eingeräumt. Das Nutzungsrecht wird nur auf natürliche Personen übertragen und umfasst ausschliesslich die Nutzung zu privaten Zwecken des Users und ist räumlich auf den jeweils aktuellen Standort des Users beschränkt. Eine Nutzung für geschäftliche und andere hier nicht genannte Zwecke ist unzulässig. Insbesondere darf der User Inhalte, die nur per Streaming bereitgestellt werden, nicht lokal speichern, „rippen“, aufnehmen, kopieren, teilen oder anderweitig vervielfältigen oder öffentlich Dritten zugänglich machen. Die über Joyn abrufbaren Inhalte sind aus lizenztechnischen Gründen mit einem sog. Digital Rights Management-System technisch gegen die unberechtigte Wiedergabe und Verbreitung geschützt und deshalb nur im Rahmen der Joyn-Dienste nutzbar. SOE verwendet hierfür die Entschlüsselungstechnologie, um speziell kopiergeschützte Inhalte vor einer unberechtigten Wiedergabe und Verbreitung zu schützen. Falls auf dem Endgerät des Users die Entschlüsselungs-Technologie nicht lauffähig ist, kann dies dazu führen, dass einzelne Inhalte auf diesem Endgerät vom User nicht oder nicht in der gewünschten Auflösung abgespielt werden können. SOE kann vom User eine Aktualisierung der Entschlüsselungs-Software verlangen, damit dieser auf die Inhalte zugreifen kann.
2.8 Technische Voraussetzung für die Nutzung von Joyn sind ein internet- und streamingfähiges kompatibles Endgerät sowie die Verwendung eines von Joyn unterstützten Webbrowsers. Die aktuell unterstützten Webbrowser finden Sie hier. Der User ist für die Beschaffung und Unterhaltung der benötigten Hard- und Software (technische Umgebung) verantwortlich und stellt sicher, dass diese mit den technischen Voraussetzungen der Joyn-Dienste kompatibel sind. Die aktuellen technischen Voraussetzungen finden Sie hier. Vor dem Erwerb von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten kann der User die Eignung seiner vorhandenen Hard- und Software durch Nutzung der unentgeltlichen Joyn-Dienste testen. Um die vollständige und stabile Funktion von Joyn bei der Nutzung der Joyn Apps zu gewährleisten, ist der User gehalten, die jeweils aktuelle Version der Joyn Apps zu installieren. SOE ist nicht verpflichtet, nach Veröffentlichung neuerer Versionen ältere Versionen der Joyn Apps weiter zu unterstützen.
2.9 Ist die digitale Umgebung des Users mit den aktuellen technischen Voraussetzungen der Joyn-Dienste nicht kompatibel und zeigt sich während der Dauer der Nutzung ein Mangel, liegt es am User die Mangelhaftigkeit der Joyn-Dienste nachzuweisen.
Zur Feststellung, ob die technische Umgebung des Users mit den technischen Voraussetzungen der Joyn-Dienste während der Dauer der Nutzung kompatibel war, wird SOE diejenigen technischen Mittel einsetzen, welche für den User den geringsten Eingriff in seine Privatsphäre darstellen.
Nimmt der User eine hierfür notwendige und ihm mögliche Mitwirkungshandlung nicht vor, liegt es am User die Mangelhaftigkeit der Joyn-Dienste nachzuweisen.
2.10 Sofern die Nutzung von Joyn über ein von Joyn unterstütztes Fernsehgerät (im Folgenden “Smart TV”) erfolgen soll, ist eine vorherige Registrierung und der Erwerb der Joyn-Dienste über die Website, einen Drittanbieter oder einen In-App-Erwerb erforderlich. Die aktuell unterstützten Smart TVs finden Sie hier. Hiernach kann sich der User mit seinen Daten auf den oben genannten Geräten bzw. Diensten einloggen.
2.11 Die Nutzung der Joyn-Dienste ist auf den Haushalt des Users beschränkt, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Joyn-Dienste können jedoch auf beliebig vielen Geräten installiert werden. Die gleichzeitige Nutzung von Joyn-Diensten – insbesondere das Abspielen von Inhalten – auf mehreren Endgeräten mit einem Joyn-Account ist nicht möglich, es sei denn, in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Joyn-Dienstes auf der Joyn Webseite und in der Joyn App ist etwas anderes geregelt.
3. Registrierung / Joyn-Account
3.1 Die Nutzung personalisierter Funktionalitäten sowie von entgeltpflichtigen und ggf. weiteren Joyn-Diensten erfordert die Registrierung für einen Joyn-Account. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Etwas Anderes kann gelten, wenn der User einen entgeltpflichtigen Joyn-Dienst über einen Drittanbietervertrag erworben hat, siehe Ziff. 1.5. Eine Registrierung ist ab 16 Jahren möglich, siehe hierzu auch Ziff. 4. Die Registrierung erfordert die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse, des Geburtsdatums, des Geschlechts sowie eines frei wählbaren Passworts. Der Zugang zum Joyn-Account und damit der Zugriff auf personalisierte Funktionalitäten sowie die Nutzung entgeltpflichtiger Joyn-Dienste erfordert zudem eine vorherige Registrierung über den zentralen Anmeldeservice 7Pass (www.7pass.de) der ProSiebenSat.1 Digital Data GmbH. Für diese Registrierung gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von 7Pass.
3.2 Der User hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren.
3.3 Alle während des Registrierungsvorgangs gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäss erfolgen. Bei einer Änderung der erhobenen Daten ist der User verpflichtet, die Registrierungsdaten im Joyn-Account unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – SOE die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. SOE behält sich das Recht vor, den Joyn-Account insbesondere bei falschen Angaben oder unbefugter Weitergabe seiner Zugangsdaten zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder den Vertrag mit dem User ohne Einhaltung einer Frist ausserordentlich zu kündigen.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Möglichkeiten zur Registrierung für einen unentgeltlichen Joyn-Dienst und zum Erwerb von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten bei SOE (als Vertragspartner des Users) stellen keine Angebote, sondern lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar. Der Erwerb von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten ist ab 18 Jahren bzw. ab 16 Jahren unter Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters möglich.
4.2 Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs für einen unentgeltlichen Joyn-Dienst bzw. durch die Bestellung entgeltpflichtiger Joyn-Dienste gibt der User ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des betreffenden Joyn-Dienstes ab. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und eventuellen Preisangaben auf der Joyn Website sowie in der Joyn App sind Bestandteil dieses Angebots und werden Bestandteil des Vertrags über die Nutzung des betreffenden Joyn-Dienstes, sofern ein solcher zustande kommt. SOE nimmt das Angebot durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung und/oder durch die Bereitstellung des betreffenden Joyn-Dienstes an. Mit Zugang der Annahmeerklärung bzw. durch die Bereitstellung des Joyn-Dienstes kommt der Vertrag zwischen SOE und dem User zustande. Ist für die Bestellung oder Nutzung einzelner Joyn-Dienste eine Bestätigung (z. B. durch Klicken eines Bestätigungslinks), oder ein sonstiger Nachweis erforderlich, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung des entsprechenden Nachweises zustande.
4.3 SOE behält sich vor, die Bereitstellung oder Nutzung von entgeltpflichtigen Joyn-Diensten davon abhängig zu machen, dass der User seine für die Bestellung des jeweiligen Joyn-Dienstes genutzte E-Mail-Adresse über einen per E-Mail zugesandten Bestätigungslink bestätigt.
4.4 SOE behält sich vor, das Angebot des Users auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung eines entgeltpflichtigen Joyn-Dienstes im Einzelfall bei Vorliegen von sachlichen Gründen (z. B. unzureichender Altersnachweis) abzulehnen.
4.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. SOE sieht keine gesonderte Speicherung des Vertragstextes vor. Der Inhalt des mit SOE geschlossenen Vertrages ergibt sich jeweils aus den Details der Bestellung (einschliesslich der zum Bestellzeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibungen und ggf. Preisangaben auf der Joyn Webseite und in den Joyn Apps) und den Nutzungsbedingungen. Die entsprechenden Angaben werden dem User per E-Mail als Vertragsbestätigung mit bzw. nach Vertragsschluss übermittelt. Der User kann die Nutzungsbedingungen jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung über einen entsprechenden Link auf der Website von Joyn oder in den Joyn Apps einsehen.
4.6 Für Drittanbieterverträge über einen entgeltpflichtigen Joyn-Dienst gilt Folgendes: Ein User, der einen entgeltpflichtigen Joyn-Dienst über einen Drittanbieter beispielsweise als Zubuchoption oder im Paket mit anderen Produkten / Diensten des Drittanbieters, erwirbt, schliesst einen Drittanbietervertrag mit dem Drittanbieter auf Grundlage der jeweiligen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Die Geschäftsbedingungen des Drittanbietervertrags gelten für den Erwerb des entgeltpflichtigen Joyn-Dienstes einschliesslich Regelungen zum Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlung und die Rückabwicklung bzw. Beendigung des Drittanbietervertrags, soweit sich aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters nicht etwas Abweichendes ergibt.
Für die Nutzung der entgeltpflichtigen Joyn-Dienste auf Basis eines Drittanbietervertrags muss sich der User zudem für einen Joyn-Account registrieren und einen separaten Registrierungsvertrag mit SOE schliessen, für den wiederum diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich gelten, soweit sie keine abweichenden Regelungen für Drittanbieterverträge vorsehen. Bei Widersprüchen zwischen den Geschäftsbedingungen des Drittanbieters und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Bestimmungen über Vertragsschluss, Widerruf, Zahlung, Rechnungsstellung und Laufzeit, Beendigung bzw. Kündigungsrechte gehen die Geschäftsbedingungen des Drittanbieters im Umfang des Widerspruchs diesen Geschäftsbedingungen vor.
4.7 User haben teilweise die Möglichkeit, den entgeltpflichtigen Joyn-Dienst für eine beschränkte Zeit kostenlos zu nutzen. Auf die Details wird auf die Leistungsbeschreibung auf der Joyn Webseite und in den Joyn Apps hingewiesen. SOE behält sich vor, die Anzahl an kostenlosen Testphasen pro User zu begrenzen. Das Angebot gilt nur für Neukunden, die noch keine Testphase bezogen haben. Das Angebot kann für User, die den entgeltpflichtigen Joyn-Dienst über einen Drittanbietervertrag erworben haben, abweichen oder nicht verfügbar sein.
5. Änderungen des Joyn-Dienstes
5.1 SOE kann die unentgeltlich bereitgestellten Joyn-Dienste jederzeit weiterentwickeln, ändern oder ganz oder teilweise einstellen, und insbesondere auch Updates herausgeben. SOE wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Users Rücksicht nehmen.
5.2 SOE behält sich zudem vor, entgeltpflichtig bereitgestellte Joyn-Dienste jederzeit zu ändern oder anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den User zumutbar ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die davon betroffenen Leistungsbestandteile über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, um Verbesserungen der Funktionen der Joyn-Dienste durchzuführen oder die Joyn-Dienste an veränderte Nutzungsgewohnheiten der User anzupassen, b) neue technische oder sicherheitsrelevante Standards und Funktionen von üblicherweise verwendeten Endgeräten eine Anpassung erforderlich machen, c) regulatorische oder behördliche Vorgaben umgesetzt werden müssen oder d) einzelne Funktionen eingestellt oder ersetzt werden, sofern hierdurch der Gesamtcharakter des Joyn-Dienstes nicht wesentlich verändert wird. SOE wird Änderungen, die sich nicht nur unerheblich auf die Nutzung auswirken, dem User rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen.
5.3 Hat der User den entgeltlichen Joyn-Dienst über einen Drittanbietervertrag erworben, gilt Folgendes: Der Drittanbieter kann die Features, Funktionen, Struktur, den Preis oder andere Bedingungen des Pakets oder der Zubuchoption von Zeit zu Zeit ändern. Solche Änderungen werden gemäss den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters vorgenommen. Das bedeutet, dass die Ankündigung, Kündigung und mögliche Rückerstattungen im Falle einer solchen Änderung ebenfalls durch die Geschäftsbedingungen dieses Drittanbieters geregelt sind. SOE ist nicht verantwortlich für Änderungen, die von Drittanbietern an ihren Bedingungen vorgenommen werden. Der User muss sich in diesem Fall an den jeweiligen Drittanbieter wenden, um weitere Informationen darüber zu erhalten, was sich an dem Paket oder der Zubuchoption, über welche der User den entgeltpflichtigen Joyn-Dienst im Sinne dieser Ziffer 4.6 erworben hat, ändert und wie er sein Paket oder seine Zubuchoption verwalten kann.
6. Newsletter
6.1 SOE sendet an User Neuigkeiten über Joyn (Joyn Newsletter). Bei der Registrierung zu den Joyn-Diensten ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Nach Absenden der Registrierung wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Erst nachdem der Bestätigungslink betätigt wurde, wird die Zusendung des Joyn Newsletters an den User aktiviert. Dies soll sicherstellen, dass der User tatsächlich der Inhaber der E-Mail-Adresse ist. User können der Zusendung jederzeit für die Zukunft über service@joyn.de oder über den Abmelde-Link am Ende des Joyn Newsletters widersprechen (hierfür muss unter Umständen die E-Mail erst vollständig geöffnet werden, um den gesamten Text einschliesslich der Fusszeile anzuzeigen), ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
6.2 Der Joyn Newsletter informiert über aktuelle Angebote und Neuigkeiten von Joyn und kann Erinnerungen und Empfehlungen in Bezug auf Inhalte von Joyn oder SOE Aktionen enthalten. Um den Mehrwert für den User zu erhöhen, erfolgt die Auswahl der Inhalte dabei unter Berücksichtigung der individuellen Nutzungsgewohnheiten und allgemeiner Merkmale wie etwa Wohnort, Geschlecht oder Altersgruppe des Users. So kann der Newsletter den User beispielsweise über eine neue Ausgabe seiner Lieblingssendungen informieren oder Inhaltsempfehlungen zu Sendungen machen, die bei Usern mit ähnlichen Merkmalen besonders beliebt sind.
6.3 Absender der oben genannten Newsletter ist jeweils SOE. In der Datenschutzerklärung (https://www.joyn.ch/datenschutz) finden sich weitere Informationen, welche Daten im Rahmen der Newsletter-Services verwendet werden und welche Wahlmöglichkeiten der User dabei hat.
7. Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Users
7.1 Der User darf Regionsbeschränkungen in Bezug auf das vereinbarte Nutzungsgebiet nicht umgehen, verschlüsselte Joyn-Dienste ohne die dafür vorgesehenen Schlüssel nicht entschlüsseln und zum Abruf von verschlüsselten Joyn-Diensten überlassene Schlüssel nicht manipulieren oder verändern.
7.2 Der User darf Urheber- und Schutzrechtsvermerke an oder von Joyn-Diensten nicht entfernen oder verändern.
7.3 Der User hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzten Joyn-Dienste und insbesondere der Zugang zu seinem Joyn-Account nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, die nach dem jeweils anwendbaren Jugendschutzrecht oder aus anderen zwingenden rechtlichen Gründen von der Nutzung der Joyn-Dienste ausgeschlossen sind. Der User ist für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, voll verantwortlich. Die Zahlungspflicht des Users besteht auch für Entgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte über den Joyn-Account des Users entgeltpflichtige Joyn-Dienste bestellt haben und der User dies zu vertreten hat.
7.4 Der User wird keine Änderungen oder ähnliche Handlungen an den Joyn-Diensten einschliesslich der von SOE zur Verfügung gestellten Joyn Apps und Websites sowie den dahinterliegenden Systemen vornehmen, die den ordnungsgemässen Betrieb von Joyn beeinträchtigen oder gefährden.
7.5. Im Rahmen der Interaktionen darf der User mit seinem Nutzungsverhalten (insbesondere mit der Wahl seines Nicknames) nicht gegen allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstossen, d.h. insbesondere darf er nicht Material verbreiten (bspw. im Rahmen einer ggf. zur Verfügung gestellten Kommentarfunktion) das diffamierend oder jugendgefährdend ist oder gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter – insbesondere Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte – verstösst.
8. Jugendschutz und Altersverifikation
SOE behält sich vor, bestimmte Joyn-Dienste, die nur für bestimmte Altersgruppen geeignet oder freigegeben sind, mit Sendezeitbeschränkungen anzubieten oder zu sperren oder die Bereitstellung von einem Altersnachweis des Users abhängig zu machen.
9. Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Anti-Piraterie)
Zur Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Piraterie) arbeitet SOE mit den Künstlern und anderen Rechteinhabern zusammen. Bei einer nicht erlaubten Nutzung von Joyn-Diensten bzw. einem entsprechenden Verdacht behält sich SOE vor, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte (z. B. Sperrung, Abmahnung oder Kündigung) einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Die aktuellen Preise für entgeltpflichtige Joyn-Dienste werden im Rahmen des Bestellprozesses sowie in der Leistungsbeschreibung auf der Joyn Webseite sowie in den Joyn Apps ausgewiesen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich einschliesslich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.2 Der User verpflichtet sich, das jeweilige Entgelt für entgeltpflichtige Joyn-Dienste nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen:
10.3 Das Nutzungsentgelt wird, soweit nicht anders vereinbart,l mit Bereitstellung der Inhalte bzw. Leistungen sofort fällig. Die Zahlungen werden monatlich jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, sofern nicht in der Rechnung etwas Abweichendes geregelt ist. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet mit Ablauf des letzten Tages des vom User bestellten Zeitraums. Für User, die den entgeltpflichtigen Joyn-Dienst im Rahmen eines Drittanbietervertrags erworben haben, gelten die Bestimmungen zur Zahlungsfälligkeit aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Wenn ein kostenloser Probezeitraum vereinbart wird, beginnt der erste entgeltpflichtige Abrechnungszeitraum am ersten Tag nach Ablauf des Probezeitraums. Der kostenlose Probezeitraum kann bis zum letzten Tag des Probezeitraums (Eingang der Kündigung) gekündigt werden, ohne dass dem User Kosten entstehen. Für User, die einen entgeltpflichtigen Joyn-Dienst über einen Drittanbietervertrag erworben haben, richten sich etwaige kostenlose Probezeiträume nach den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
10.4 Zahlungen können durch die im Rahmen der Angebotsdarstellung aufgeführten Zahlungssysteme und ggf. weitere von SOE akzeptierte Zahlungsmethoden erfolgen. Wählt der User einen externen Zahlungssystemanbieter, gelten für die Zahlungsabwicklung ausschliesslich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungssystemanbieters. Für User, die einen entgeltpflichtigen Joyn-Dienst über einen Drittanbietervertrag erworben haben, gelten die Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters.
10.5 Ein Verrechnungsrecht steht dem User nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber SOE rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Leistungsverweigerungsrechtsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt unberührt.
10.6 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. SOE hat im Falle des Verzugs des Users das Recht, den User von der weiteren Nutzung von Joyn zu sperren. Eine solche Sperre entbindet den User nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der angefallenen Entgelte. Auch bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen insbesondere gegen die Ziffer 7 oder bei einem vom User zu vertretenden Fehlen eines Altersnachweises gemäss Ziffer 8 bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs fort.
11. Verfügbarkeit, Leistungsstörungen
11.1 SOE bemüht sich um die durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität von Joyn.
11.2 SOE führt an den für Joyn genutzten Servern und technischen Komponenten gelegentlich Wartungsarbeiten durch, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzbarkeit oder Verfügbarkeit führen können. SOE wird Wartungsarbeiten, sofern möglich, ausserhalb der üblichen Nutzungszeiten durchführen. Planbare Arbeiten, die absehbar eine Unterbrechung des normalen Betriebs erfordern, werden dem User im Voraus per E-Mail und / oder über die Joyn App angekündigt. Dabei wird SOE den User, soweit möglich, über Art, Ausmass und Dauer der Beeinträchtigung informieren.
11.3 SOE kann den Zugang und die Erreichbarkeit von Joyn beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
12. Laufzeit und Kündigung der Verträge
12.1 Für User, die lediglich einen Vertrag über die Nutzung des unentgeltlichen Joyn-Dienstes geschlossen haben, gilt: Der User kann diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist per E-Mail an info@joyn.ch unter Angabe seiner bei der Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse kündigen. Bei Beendigung wird der Joyn-Account gelöscht.
12.2 SOE kann Verträge über die Nutzung des unentgeltlichen Joyn-Dienstes sowie Verträge über entgeltpflichtige Joyn-Dienste mit einer 30 tägigen Frist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen und den Zugang deaktivieren. SOE wird den User per E-Mail auf die bevorstehende Kündigung und Deaktivierung hinweisen.
12.3 Für User, die einen Vertrag über die Nutzung eines entgeltpflichtigen Joyn-Dienstes abgeschlossen haben, gilt: Der Vertrag hat die im Bestellprozess bestimmte Erstlaufzeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Erstlaufzeit gekündigt werden. Sofern der User nicht zum Ablauf der Erstlaufzeit wirksam kündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann vom User jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann über die dafür vorgesehene online-Kündigungsschaltfläche (Kündigungsbutton) erfolgen. Der Vertrag über die Nutzung unentgeltlicher Joyn-Dienste bleibt von der Kündigung des Vertrags über den entgeltpflichtigen Joyn-Dienst unberührt. Sofern der User den Vertrag über den unentgeltlichen Joyn-Dienst ebenfalls kündigt, endet dieser erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages über den entgeltlichen Joyn-Dienst.
12.4 Die zeitgleiche Kündigung des unentgeltlichen Joyn-Dienstes und von einem laufenden Vertrag über entgeltpflichtige Joyn-Dienste lässt einen etwaigen Vergütungsanspruch von SOE für die entgeltpflichtigen Joyn-Dienste bis zum Wirksamwerden der Kündigung unberührt.
12.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SOE insbesondere dann vor, wenn der User gegen Pflichten der Nutzungsbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstösst und diese Verstösse trotz vorheriger Abmahnung und Fristsetzung sowie ggf. Sperrung seines Joyn-Accounts nicht abstellt.
12.6 Joyn-Dienste, die über den Apple App Store, den Google Play Store oder über einen anderen Drittanbieter im Rahmen eines Drittanbietervertrags erworben wurden (z. B. In-App-Käufe), müssen nach den Bedingungen des jeweiligen App Stores bzw. Drittanbieters gekündigt werden. Teilweise haben die Plattformen der Drittanbieter auch spezielle Funktionen, um Laufzeitverträge und sonstige In-App-Käufe zu beenden, etwa einen entsprechenden Menüpunkt in der Kontoverwaltung des jeweiligen App Stores. Mit der wirksamen Beendigung eines Drittanbietervertrags endet auch die Nutzungsmöglichkeit des entgeltpflichtigen Joyn-Dienstes. Der Registrierungsvertrag mit SOE als solcher bleibt von der Beendigung des Drittanbietervertrags unberührt, soweit der Registrierungsvertrag die (fortgesetzte) Nutzung des unentgeltlichen Joyn-Dienstes ermöglicht.
13. Haftung
13.1. SOE haftet gegenüber dem User nur für Schäden infolge absichtlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Ausgeschlossen ist jede weitergehende Haftung von SOE für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden oder entgangener Gewinn. SOE ist nicht für den Zugriff auf Netzwerk- und Internetverbindungen zuständig und kann nicht für Funktionsstörungen und/oder eine unbefriedigende Leistung der Zugriffsdienstleistungen auf Netzwerk- und Internetverbindungen verantwortlich gemacht werden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
13.2 SOE haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die nicht dem Einflussbereich von SOE unterliegen.
13.3 SOE haftet nicht für redaktionelle Inhalte von Drittanbietern, die auf Joyn abrufbar sind.
13.4. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für die persönliche Haftung von Vertretern, Arbeitnehmenden und Hilfspersonen der SOE entsprechend.
13.5. Der User haftet für Schäden, Kosten (einschliesslich der Kosten der Rechtsverteidigung) und Aufwendungen, die durch schuldhafte Verstösse gegen die sich aus dem Nutzungsverhältnis zwischen der SOE und dem User, insbesondere der sich aus Ziff. 7 ergebenden Pflichten, entstehen und stellt SOE von hierdurch entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der User den Verstoss nicht zu vertreten hat. Dem User steht der Nachweis frei, dass er den Verstoss nicht zu vertreten hat.
14. Datenschutz
Einzelheiten zum Schutz und der Nutzung der durch den User zur Verfügung gestellten Daten durch SOE können der Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Datenschutzerklärung bildet einen Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
15. Änderungen der Nutzungsbedingungen
15.1 SOE behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z.B. Änderungen der Rechtslage, behördlichen Vorgaben, technischen oder sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen oder der angebotenen Joyn-Dienste) und der User hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Über Änderungen wird der User mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert.
Soweit die Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht wesentliche Vertragsinhalte betreffen und das vertragliche Gleichgewicht nicht zum Nachteil des Users verschieben, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn der User nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. SOE wird den User ausdrücklich auf diese Folge hinweisen. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. SOE behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen.
Betreffen die Änderungen der Nutzungsbedingungen wesentliche Vertragsinhalte, werden diese nur mit Zustimmung des Users wirksam.
15.2 SOE ist berechtigt, die Preise der entgeltpflichtigen Joyn-Dienste mit Wirkung für die Zukunft der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung massgeblich sind. Folgende Elemente beeinflussen die Preisberechnung der entgeltpflichtigen Joyn-Dienste: Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur zur Nutzung der Joyn-Dienste, Kundendienst, Verwaltungskosten, Gemeinkosten (wie Miete, Energiekosten etc.), staatliche auferlegte Gebühren, Steuern und Abgaben. Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die genannten Kosten insgesamt erhöhen oder verringern. Über Änderungen wird der User mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert. Im Falle einer Preiserhöhung ist der User berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ausserordentlich zu kündigen. Im Falle, dass der User den entgeltpflichtigen Joyn-Dienst über einen Apple App Store, den Google Play Store oder über einen anderen Drittanbieter im Rahmen eines Drittanbietervertrags erworben hat, richten sich die Preise und Beendigungsmöglichkeiten nach den Geschäftsbedingungen des entsprechenden Drittanbieters, siehe hierzu Ziff. 12.6.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf das Vertragsverhältnis mit dem User findet ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz Anwendung unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und den Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Für Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den jeweiligen Sitz von SOE als ausschliesslichen Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
16.3 Zur geschuldeten Leistungserbringung kann SOE auch Dritte beiziehen.
16.4 SOE ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus den Nutzungsbedingungen sowie dem Vertragsverhältnis mit dem User insgesamt auf ein mit SOE verbundenes Unternehmen oder einen sonstigen Dritten zu übertragen. In diesem Fall informiert SOE den User mit einer angemessenen Frist im Voraus in Textform, so dass der User ggf. noch laufende bzw. bereits verlängerte entgeltpflichtige Verträge vor der Durchführung der Übertragung kündigen kann.
16.5 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen als unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: April 2026