"Besitzstörung" als Abzock-Trick
"Achtung Abzocke" deckt auf: Warum Wenden und kurzes Halten mit dem Auto in Österreich richtig teuer werden kann
Aktualisiert:
von Claudia FrickelPeter Giesel geht Betrügern nicht auf den Leim. Er deckt die Machenschaften hinter gängigen Betrugsmaschen auf.
Bild: Kabel Eins
Kurz gehalten oder schnell mal auf einem Parkplatz umgedreht - das kann in Österreich wegen "Besitzstörung" teuer werden. "Achtung Abzocke" deckt auf: Das nutzen manche schamlos aus.
Achtung Abzocke - Betrügern auf der Spur
Welche Anbieter sind tatsächlich vertrauenswürdig? Peter Giesel ist Betrügern auf der Spur und enthüllt unlautere Vorgehensweisen.
Fast 400 Euro kostet Robert Sperling ein kurzer Stopp am Straßenrand in Salzburg. Der Berliner ist mit seiner Freundin in Salzburg unterwegs. Als sie sich verfahren, halten sie kurz an, um sich zu orientieren. Die Motorhaube des Autos ragt in die Parkbucht eines Erotikgeschäfts. Hinweise oder Verbotsschilder gibt es nicht. Nach weniger als zwei Minuten setzen sie ihre Fahrt fort.
Zwei Monate später flattert eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei ins Haus. Zahlen sie die geforderten 395 Euro nicht, werden sie wegen "Besitzstörung" verklagt.
Matthias Schubauer passierte etwas Ähnliches in Zell am See: Er wendet auf dem Grundstück einer Kanzlei - zehn Sekunden lang. Dafür soll er laut Abmahnung 285 Euro zahlen.
Ist das rechtens und steckt dahinter womöglich ein System? Peter Giesel begibt sich in der aktuellen Folge von "Achtung Abzocke" auf Spurensuche. Er findet heraus: Parkplatz-Besitzer:innen und Anwält:innen machen mit der "Besitzstörung" Kasse - auch bei ahnungslosen Tourist:innen.
Das "Achtung Abzocke"-Team wagt einen Selbstversuch: 16 Sekunden lang hält Mitarbeiter Sebastian an dem Erotikgeschäft, das den Berliner Tourist:innen zum Verhängnis wurde. Flattert nun ebenfalls eine gepfefferte Abmahnung ins Haus? Das siehst du in der aktuellen Folge von "Achtung Abzocke".
Was ist Besitzstörung und warum kann sie in Österreich zur Falle werden?
Wer in Österreich oder Deutschland den Besitz eines anderen stört, handelt gesetzeswidrig. Die "Besitzstörung" ist in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. "Niemand ist befugt, den Besitz eines anderen eigenmächtig zu stören", heißt es in Paragraf 339 ABGB.
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Deutschlands ist von "verbotener Eigenmacht" die Rede. Gemeint ist etwas Ähnliches.
Aber was ist eine Besitzstörung eigentlich? Sie liegt dann vor, wenn jemand unerlaubt etwas betritt, blockiert oder wegnimmt. Beispiel: Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
Diejenigen, die das Gelände besitzen, mieten oder nutzen, können in Österreich eine "Besitzstörungsklage" einreichen. Alternativ verschicken sie eine Abmahnung und verlangen Geld. Wie viel, können sie selbst entscheiden.
Das Überraschende: Schon wenige Sekunden und ein minimaler Verstoß reichen aus, damit eine Besitzstörung vorliegt - etwa kurzes Wenden oder Halten. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht. Das nutzen manche aus.
Theoretisch sind Klagen auch in Deutschland möglich, wenn jemand beispielsweise kurz wendet. Allerdings stufen Gerichte so etwas meist als Bagatelle ein und verfolgen es nicht weiter.
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Diese Halteverbotsschild enthält eine Warnung, dass eine Besitzstörungsklage droht. Oft fehlt der Hinweis - und Tourist:innen tappen in die Falle.
Bild: imago/CHROMORANGE
Es hat sich ein gewisses Abmahn-Business entwickelt.
Die Abzocke mit Besitzstörung auf Parkplätzen
"Das Phänomen nimmt in Österreich eine sehr große Größenordnung an", sagt der Wiener Rechtsanwalt Dominik Prankl, der sich mit Fällen vermeintlicher Besitzstörung beschäftigt.
Einige Parkplatz- und Grundstücksbetreiber:innen legen es demnach gezielt darauf an, Autofahrer:innen in die Falle zu locken. Auf Absperrungen oder Hinweise wie "Privatgrundstück" verzichten sie - oder sie bringen die Hinweise so an, dass sie kaum zu sehen sind. Dann installieren sie Kameras, die die Nummernschilder erfassen. Anschließend verschicken Anwaltskanzleien Abmahnungen, fordern Geld und drohen mit einer Besitzstörungsklage, falls jemand nicht zahlt.
Was die Betreiber:innen der Parkplätze sagen, als Peter Giesel sie konfrontiert, warum den betroffenen Autofahrer:innen auch eine Rechtsschutzversicherung nicht hilft und ob sich Betroffene wehren können, erfährst du in der aktuellen Folge von "Achtung Abzocke".
"Achtung Abzocke" läuft immer donnerstags
Die neue Staffel von "Achtung Abzocke - Betrügern auf der Spur" 2025 läuft immer donnerstags, 20:15 Uhr, bei Kabel Eins und im Livestream auf Joyn.
Verfügbare Folgen jetzt kostenlos auf Joyn streamen
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf Joyn.de ('Behind the Screens' Deutschland) veröffentlicht.
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