Krimi im Check
Nach dem "Polizeiruf 110: Ablass": Ist unser Rechtsstaat wirklich ungerecht?
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von teleschauKommissar Dennis Eden (Stephan Zinner) und Kommissarin Cris Blohm (Johanna Wokalek) ermittelten in "Polizeiruf 110: Ablass" in gleich zwei Fällen.
Bild: BR/die film gmbh/Susanne Bernhard
Im "Polizeiruf 110: Ablass" ermittelten die Münchner Kommissarin Cris Blohm (Johanna Wokalek) und ihr Kollege Dennis Eden (Stephan Zinner) in gleich zwei Fällen: Zunächst ging es um einen zwei Jahre alten Mord, dann um Fahrerflucht mit Todesfolge. Über allem stand jedoch die Frage nach Gerechtigkeit.
Der fünfte Fall des Münchner Ermittlerduos am Sonntagabend im Ersten begann, wie so oft, mit einem Leichenfund: Bei Wartungsarbeiten in einer Münchner Isarwehranlage wurde eine unbekleidete Frauenleiche aus dem Wasser gezogen. Die Tote wurde schnell als Sonja Behrling identifiziert. Offenbar wurde die Frau erst vergewaltigt und dann erwürgt. Diese neuen Erkenntnisse passten allerdings nicht zu einem Eintrag in den Akten: Vor zwei Jahren hatte Leon Kamara (Yoli Fuller), ein Asylbewerber aus Burkina Faso, gestanden, Sonjas Leiche nach einem missglückten Drogenkonsum zerstückelt zu haben. Kamara wurde daraufhin rechtskräftig verurteilt. Dass Kamara vehement an seinem offenbar falschen Geständnis von einst festhielt, verwunderte die Ermittler:innen. Ging es ihm wirklich nur um das Strafmaß, wie Kommissar Eden glaubte?
Worum ging es in dem Krimi sonst noch?
Rätselhaft gestaltete sich auch ein zweiter Fall: Blohm und Eden sollten ihre Kolleg:innen bei den Ermittlungen zu einer Fahrerflucht mit Todesfolge unterstützen. Der Unfallwagen war ein teurer Sportwagen. Er gehörte Helene Assauer (Victoria Mayer). Sie hatte ihn erst zwei Tage nach dem Unfall als gestohlen gemeldet. Fingerabdrücke am Wagen führten bald zu dem wegen Autodiebstahls vorbestraften Viktor Reisinger (Shenja Lacher). Dessen Anwalt August Schellenberg (Tobias Moretti) handelte einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aus: Wenn Reisinger gesteht, bleibt er bis zum Prozess auf freiem Fuß und geht danach vier Jahre in Haft. Gesagt, getan. Doch die Aufnahmen einer Überwachungskamera passten nicht zu Reisingers Geständnis.
Recht schnell stand in dem Krimi unter Regie von Christian Bach also die Vermutung im Raum, dass sowohl Reisinger als auch Kamara falsche Geständnisse abgelegt haben könnten. Dass August Schellenberg für beide den Anwalt gab, machte die Sache noch verdächtiger. Immerhin galt Schellenberg als einer "der teuersten Anwälte Münchens", wie Blohm betonte. Hatte er für seine reichen Mandanten falsche Geständnisse erkauft?
Werden arme Menschen wirklich härter bestraft?
Eindeutig beweisen konnten Blohm und Eden diese These bis zum Schluss nicht. Doch gerade das machte den Krimi so spannend, warf er doch zahlreiche Fragen zur Gerechtigkeit des deutschen Rechtssystems auf. Ein Szenario wie im Krimi geschildert ist zwar durchaus denkbar, lässt sich allerdings nicht eindeutig belegen. Anders sieht es mit einer weiteren Kernaussage aus, die im Verlauf des 90-Minüters getroffen wird: "Ärmere Schichten werden meist härter bestraft als die oberen", heißt es da.
In einer Analyse aus dem Jahr 2023 vermeldete etwa die "Rheinische Post": "Wer vor Gericht einen guten Anwalt hat, kann in den meisten Fällen mit milderen Urteilen rechnen." Und weiter: "Wer sich keinen leisten kann, muss für die gleiche Tat eine härtere Strafe fürchten - und vielleicht ins Gefängnis." Denn bei kleineren Delikten haben Beschuldigte nicht automatisch Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. Der besteht nur bei Verfahren, die Voraussetzungen aus Paragraf 140 der Strafprozessordnung erfüllen. Auch wenn die beschuldigte Person eine Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung hat, kann sie eine Pflichtverteidigung beantragen.
In allen anderen Fällen muss die angeklagte Person selbst für eine Anwältin oder einen Anwalt aufkommen oder sich selbst verteidigen. Laien seien mit dieser Aufgabe in der Regel allerdings überfordert, argumentiert Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Düsseldorf, in dem Artikel. Mit anderen Worten: "Je mehr Geld Sie haben, desto weniger Strafe haben Sie für dieselbe Tat zu befürchten. Das ist ein Gleichheitsproblem - ich meine, es ist auch ein Gerechtigkeitsproblem."
Wer es sich leisten kann, zahlt, anstatt ins Gefängnis zu gehen
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch ein Forschungsprojekt der Universität Hannover aus dem Jahr 2014: "Mit zunehmendem sozioökonomischen Status sinkt die Anklagewahrscheinlichkeit und steigt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Verfahren unter Auflagen und Weisungen eingestellt werden", heißt es darin. Verurteilt ein Gericht zu einer Geldstrafe, orientiert sich diese zwar in der Regel am Nettoeinkommen der verurteilten Person. Dennoch falle es laut der Studie "Beschuldigten mit höherem Einkommen und Vermögen" leichter, eine Geldzahlung als Ersatz zu einer Freiheitsstrafe anzubieten als schlechter gestellten Beschuldigten.
Im umgekehrten Fall kann es genauso sein, dass eine verurteilte Person die auferlegte Geldstrafe nicht zahlen kann oder will und stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe ableistet.
Der prominente Fall um Bernie Ecclestone
Ein vieldiskutiertes Beispiel, in dem ein Gerichtsverfahren mit einer Zahlung eingestellt wurde, ist der Fall Bernie Ecclestone: 2014 stand der ehemalige Formel-1-Chef wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall in München vor Gericht. Das Verfahren wurde allerdings gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 100 Millionen US-Dollar eingestellt. Von deutschen Medien wurde das mitunter kritisiert.
Wie geht es mit dem "Polizeiruf 110" in München weiter?
Ein sechster "Polizeiruf 110" aus München wurde im Oktober und November 2025 gedreht. Er trägt den Arbeitstitel "Tod einer Fabrikarbeiterin". Cris Blohm und Dennis Eden suchen darin zunächst nach der vermissten Leiharbeiterin Zsófia Komlósi (Eszter Tompa). Während ihrer Ermittlungen decken sie ausbeuterische Machenschaften eines großen Zulieferungsunternehmens auf. Ein Ausstrahlungstermin steht noch nicht fest.
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Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf Joyn.de ('Behind the Screens' Deutschland) veröffentlicht.
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