Zukunft des Kinderfernsehens
Kika vor dem Aus? Diese Auswirkungen könnte die Rundfunkreform auf ARD und ZDF haben
Aktualisiert:
von Lars-Ole GrapWerden die Angebote des Kinderfernsehens zukünftig nur noch online abrufbar sein?
Bild: KiKA/Animaccord Animation Studio, Pixel-Shot/Shutterstock, picture alliance / Caro, picture alliance / ZB
Der Kinderkanal KiKA soll modernisiert werden. Das gemeinsame Angebot von ARD und ZDF könnte künftig stärker online stattfinden. Die Grundlage dafür ist der neue Medienstaatsvertrag, über den aktuell in den Ländern beraten wird. Stimmen alle Landtage zu, tritt er am 1. Dezember 2025 in Kraft.
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Rundfunkreform und KiKA-Zukunft: Warum das Kinderfernsehen bald nicht mehr im TV laufen könnte
Wie soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft aussehen - und welchen Platz hat darin das Kinderfernsehen? Diese Fragen beschäftigen derzeit Politik, Medienanstalten und Publikumsvertreter:innen. Die Länder arbeiten an einem neuen Medienstaatsvertrag, der die Aufgaben und Strukturen von ARD und ZDF neu ordnen soll. Besonders im Fokus steht das Kinderprogramm: Der KiKA, seit fast drei Jahrzehnten eine feste Größe für das junge Publikum, könnte durch die Reform einen seiner größten Umbrüche erleben.
Denn laut Vertragsentwurf soll das Kinderprogramm künftig als sogenanntes Telemedienangebot geführt werden. Das würde bedeuten, dass Sendungen nicht mehr über Kabel, Satellit oder Antenne ausgestrahlt, sondern online abrufbar wären. Für viele Eltern und Kinder, die den KiKA als festen Bestandteil ihres Fernsehalltags kennen, wäre das ein deutlicher Einschnitt. Das Ziel der Reform ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner und schlanker aufzustellen. Auch das geänderte Medienverhalten spiele bei der Debatte eine Rolle: Gerade junge Zuschauerinnen und Zuschauer seien es längst gewohnt, Inhalte online und zu jeder Zeit abzurufen.
Reform lässt Gestaltungsfreiraum
Die Zukunft des KiKA ist allerdings noch nicht endgültig besiegelt. Bereits im Sommer 2025 hatte der Medienausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt über die geplanten Änderungen beraten. Dabei zeigte sich: Der Reformstaatsvertrag schreibt gar nicht zwingend vor, dass der KiKA auf ein reines Abrufangebot umgestellt werden muss. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages kam in seiner juristischen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung über die konkrete Ausspielungsform den Anbietern überlassen bleibt. Mit anderen Worten: Der KiKA könnte auch weiterhin ein fortlaufendes Programm anbieten - nur eben im Internet, etwa als Livestream.
Der Linken-Abgeordnete Stefan Gebhardt, der die Einschätzung des GBD angefordert hatte, begrüßte dieses Ergebnis. Denn dass der KiKA weiterhin ein strukturiertes Programm senden könne, sei für Kinder und Eltern enorm wichtig. Es komme jetzt darauf an, dass der MDR den KiKA zukunftsfest mache. Auch die juristische Direktion des MDR teilt diese Sichtweise: Der neue Staatsvertrag lege zwar fest, dass das Kinderangebot online stattfinden soll, schließe aber eine fortlaufende Programmstruktur ausdrücklich nicht aus.
Doch noch ist der neue Medienstaatsvertrag nicht endgültig beschlossen. Wenn er vereinbart wird, sieht er bis spätestens 1. Januar 2033 vor, dass die Kinder- und Jugendangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausschließlich im Internet zu finden sind. Offen bleibt jedoch, ob es dort feste Programmstrecken oder nur noch Angebote auf Abruf geben wird.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf Joyn.de ('Behind the Screens' Deutschland) veröffentlicht.
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